daß es keine Begrenzung auf einige wenige "Musterfälle" geben kann und sich somit Verallgemeinerungen verbieten
3Methoden der qualitativen Jahresabschlußanalyse7
ganz im Sinne eines ganzheitlichen
2Andere Anwendungsgebiete für genetische Algorithmen138
mit deren Hilfe die Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen aneinander angeglichen werden sollen
Die österreichische Printmedienlandschaft und das Kartellrecht 87 daß es keine Begrenzung aufDiplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Karl Franzens Universitt Graz, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Feld der sterreichischen Medienlandschaft ist ein weites. Der aus kartellrechtlicher Sicht sicherlich einzigartige, aber bereits in zahlreichen Abhandlungen behandelte Formil Fall1 aus dem Jahre 2001, der in sterreich zu einer einzigartigen Medienkonzentration und somit auch zu einer